Informationen zur elektronischen Zustellung in Österreich

Ab 1.1.2020 gibt es für österreichische Unternehmen eine Pflicht zur Teilnahme an der elektronischen Zustellung.

Unternehmen sind mit spätestens 1.1.2020 dazu verpflichtet, an der elektronischen Zustellung teilzunehmen. Ausgenommen sind nur jene Unternehmen, die wegen Unterschreitens der Umsatzgrenze nicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet sind.

Um elektronische Zustellungen zu empfangen, müssen Sie dafür registriert sein. Seit 1.12.2019 erfolgt die Registrierung ausschließlich im Unternehmerserviceportal.

Für die Nicht-Teilnahme an der elektronischen Zustellung sind derzeit keine Sanktionen vorgesehen. Sofern es für die Behörde keine elektronische Zustellmöglichkeit gibt, wird eine Zustellung mit der Post erfolgen.

Unzumutbarkeit der E-Zustellung

Die Teilnahme an der elektronischen Zustellung ist unzumutbar, wenn das Unternehmen nicht über die dazu erforderlichen technischen Voraussetzungen verfügt. Die technische Voraussetzung fehlt etwa, wenn kein Computer oder kein Internetanschluss verfügbar ist.

Teilnehmerverzeichnis

Um die vollständige Erreichbarkeit aller Empfänger sicherzustellen, wird ein Teilnehmerverzeichnis eingeführt. Im Teilnehmerverzeichnis sind alle Personen, die elektronische Zustellungen empfangen, eingetragen.

Bestimmte Unternehmer wurden automatisch in das Teilnehmerverzeichnis übernommen:

  • FinanzOnline-Teilnehmer, die nicht auf die elektronische Zustellung verzichtet haben
  • Teilnehmer am elektronischen Rechtsverkehr
  • Kunden von bisherigen elektronischen Zustelldiensten werden ebenso in das Teilnehmerverzeichnis aufgenommen und gelten als angemeldete Teilnehmer.

Unternehmer, die automatisch in das Teilnehmerverzeichnis übernommen wurden, erhalten eine Benachrichtigung und können ab diesem Zeitpunkt ihre eingetragenen Daten (eingetragene E-Mail-Adresse) überprüfen bzw. anpassen.

Anzeigemodul Mein Postkorb im Unternehmensserviceportal

Unternehmer können über das Unternehmensserviceportal https://www.usp.gv.at/ auf ihre elektronischen Schriftstücke, die von Behörden übermittelt wurden, zugreifen. Eine einheitliche Übersicht aller zugestellten Schriftstücke bietet das kostenlose elektronische Postfach (Mein Postkorb). Sobald ein Schriftstück in dem Postkorb eingelangt ist, wird eine Benachrichtigung an die im Teilnehmerverzeichnis bekanntgegebene E-Mail-Adresse gesendet.

Ebenso ist es möglich, hier mehrere Personen als Postbevollmächtigte einzutragen.

Schriftstücke der Finanzbehörden werden weiterhin im FinanzOnline-Portal zugestellt. Zusätzlich gibt es eine Benachrichtigung über den Postkorb.

Wer darf in den elektronischen Postkorb zustellen?

In den elektronischen Postkorb dürfen ausschließlich Behörden und Verantwortliche des öffentlichen Bereichs zustellen bzw. zusenden. Die Zusendung von Schriftstücken im Auftrag von Privaten ist ausgeschlossen.